Bio nach EG-Öko Verordnung
Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten. Darum wurde 2001 das staatliche Bio-Siegel ins Leben gerufen. Bio- Produkte sind dank des Bio-Siegels heute auf einen Blick zu erkennen. Mit dem Bio- Siegel können Produkte und Lebensmittel gekennzeichnet werden, die nach den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung produziert und kontrolliert wurden. Diese EU-weit gültige Rechtsvorschrift garantiert einheitliche Standards für den ökologischen Landbau. Das Bio-Siegel steht somit für eine ökologische Produktion und artgerechte Tierhaltung.
Die Bedingungen
Die Vergabe des Bio-Siegels richtet sich nach den Kriterien der EG-Öko-Verordnung. Sie schreibt unter anderem vor:
- Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen zu mindestens 95 Prozent aus dem ökologischen Landbau stammen.
- Der Einsatz von Gentechnik ist verboten.
- Viele Zusatzstoffe sind nicht erlaubt.
- Nur Erzeuger sowie Verarbeitungs- und Importunternehmen, die den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung gerecht werden und sich den vorgeschriebenen Kontrollen unterziehen, sind berechtigt, ihre Produkte unter den Bezeichnungen "Bio" oder "Öko" zu verkaufen.
- Bei der Kennzeichnung der Produkte muss der Name und/ oder die Codenummer der zuständigen Öko-Kontrollstelle angegeben werden. Das Schema der Codenummer für eine Kontrollstelle, die in Deutschland ansässig ist, lautet: DE-000-Öko-Kontrollstelle. Dabei steht "DE" für Deutschland und "000" für die dreistellige Kennziffer der Kontrollstelle.